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   BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10   

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BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10 (https://dejure.org/2012,7797)
BPatG, Entscheidung vom 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10 (https://dejure.org/2012,7797)
BPatG, Entscheidung vom 06. März 2012 - 24 W (pat) 20/10 (https://dejure.org/2012,7797)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Studien zur Sachsenforschung" - Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "Studien zur Sachsenforschung" hinsichtlich einer Eintragung für die Klassen 16 (Druckerzeugnisse), 41 und 42

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Studien zur Sachsenforschung" - Freihaltungsbedürfnis -

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Die Frage, ob sich eine Marke in den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d.§ 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beantworten, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die fraglichen Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese damit von den Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl . EuGH, GRUR 1999, 723, Tz. 54 - Chiemsee zu Art. 3 III MarkenRL; BGH GRUR 2008, 710,Tz. 26 - VISAGE).

    Maßgebliche Kriterien sind dabei insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand für die Marke, der Anteil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Ware oder Dienstleistung aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder anderen Berufsverbänden (vgl. EuGH GRUR 2006, 1022, Rn. 75 - Wicklerform; EuGH GRUR 2002, 804, Rn. 60 - Philips; EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 51 - Chiemsee).

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Die Frage, ob sich eine Marke in den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d.§ 8 Abs. 3 MarkenG durchgesetzt hat, ist auf Grund einer Gesamtschau der Gesichtspunkte zu beantworten, die zeigen können, dass die Marke die Eignung erlangt hat, die fraglichen Waren und Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und diese damit von den Waren und Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl . EuGH, GRUR 1999, 723, Tz. 54 - Chiemsee zu Art. 3 III MarkenRL; BGH GRUR 2008, 710,Tz. 26 - VISAGE).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Maßgebliche Kriterien sind dabei insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand für die Marke, der Anteil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Ware oder Dienstleistung aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder anderen Berufsverbänden (vgl. EuGH GRUR 2006, 1022, Rn. 75 - Wicklerform; EuGH GRUR 2002, 804, Rn. 60 - Philips; EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 51 - Chiemsee).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-25/05

    Storck / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absätze 1 Buchstabe

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Maßgebliche Kriterien sind dabei insbesondere der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung dieser Marke, der Werbeaufwand für die Marke, der Anteil der angesprochenen Verkehrskreise, der die Ware oder Dienstleistung aufgrund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennt, sowie Erklärungen von Industrie- und Handelskammern oder anderen Berufsverbänden (vgl. EuGH GRUR 2006, 1022, Rn. 75 - Wicklerform; EuGH GRUR 2002, 804, Rn. 60 - Philips; EuGH GRUR 1999, 723, Rn. 51 - Chiemsee).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Für eine Schutzversagung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen beschreiben kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rdn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rdn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rdn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rdn. 38) - Biomild; Ströbele, Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage, Rn. 301 zu § 8).
  • EuGH, 26.10.2007 - C-512/06

    PTV / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Ein objektiv schutzbegründender Überschuss, durch welchen die Verbindung der genannten Wortbestandteile einen eigenständigen Gesamteindruck bewirkte, der über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausginge und sich nicht in deren bloßer Summenwirkung erschöpfte (vgl. EuGH GRUR 2004, 678, Rn. 98 - 100 - Postkantoor ; GRUR 2006, 229, 230, Rn. 31 - BioID; EuGH GRUR-RR 2008, 47, Tz. 43 - 47 - Map & Guide; EuGH GRUR 20010, 534, Tz. 43, 44 - PRANAHAUS; BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line; Ströbele, in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., Rn. 415 zu § 8) kommt "Studien zur Sachsenforschung" entgegen der vom Anmelder geäußerten, jedoch nicht näher begründeten Rechtsansicht nicht zu.
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Ein objektiv schutzbegründender Überschuss, durch welchen die Verbindung der genannten Wortbestandteile einen eigenständigen Gesamteindruck bewirkte, der über die Zusammenfügung beschreibender Elemente hinausginge und sich nicht in deren bloßer Summenwirkung erschöpfte (vgl. EuGH GRUR 2004, 678, Rn. 98 - 100 - Postkantoor ; GRUR 2006, 229, 230, Rn. 31 - BioID; EuGH GRUR-RR 2008, 47, Tz. 43 - 47 - Map & Guide; EuGH GRUR 20010, 534, Tz. 43, 44 - PRANAHAUS; BGH GRUR 1998, 394, 396 - Active Line; Ströbele, in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl., Rn. 415 zu § 8) kommt "Studien zur Sachsenforschung" entgegen der vom Anmelder geäußerten, jedoch nicht näher begründeten Rechtsansicht nicht zu.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Für eine Schutzversagung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen beschreiben kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rdn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rdn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rdn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rdn. 38) - Biomild; Ströbele, Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage, Rn. 301 zu § 8).
  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Für eine Schutzversagung i. S. d. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG reicht es bereits aus, dass ein Wortzeichen in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen beschreiben kann (vgl. EuGH GRUR 2003, 58, 59 (Rdn. 21) - Companyline; MarkenR 2003, 450, 453 (Rdn. 32) - Doublemint, MarkenR 2004, 99, 109 (Rdn. 97) - Postkantoor; MarkenR 2004, 111, 115 (Rdn. 38) - Biomild; Ströbele, Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Auflage, Rn. 301 zu § 8).
  • BPatG, 14.03.2002 - 25 W (pat) 149/01

    Schutzgegenstand einer bei der Anmeldung beigefügten farbigen Wiedergabe einer

    Auszug aus BPatG, 06.03.2012 - 24 W (pat) 20/10
    Dass dieses einer Eintragung entgegenstehende Schutzhindernis im Wege der Verkehrsdurchsetzung überwunden worden sein könnte, § 8 Abs. 3 MarkenG, hat der Anmelder auch auf einen vom 15. Dezember 2010 datierenden Hinweis des Senats hin weder schlüssig dargelegt, noch durch entsprechendes Tatsachenmaterial belegt (vgl. BGH GRUR 2003, 521, 523 - Farbige Arzneimittelkapsel; BPatG GRUR 428, 431 - Farbmarke gelb/schwarz) und damit nicht i. S. d. § 294 ZPO glaubhaft gemacht.
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